Rassestandard des Deutschen Pinschers

An dieser Stelle möchte ich nur einen kurzen Überblick geben, die genaue Beschreibung finden Sie auf den Seiten des Pinscher-Schnauzer-Klubs unter

 

http://www.psk-pinscher-schnauzer.de/standards-127.htm

 

  • mittelgroßer Hund (Widerristhöhe zwischen 45 und 50 cm für Hündin und Rüde)

  • kurzes Fell in den Farben rot und schwarz/rot

  • kräftig, gut bemuskelt, elegante Erscheinung

  • Rute naturbelassen

  • Ohren hoch angesetzt als Klappohren

  • Klug, temperamentvoll, wachsam, bewegungsfreudig 

fci-deutscher-pinscher-1.pdf
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Erläuterungen zu den einzelnen Untersuchungen

Vom Pinscher-Schnauzer-Klub gemäß Zuchtordnung vorgeschriebene Untersuchungen

HD-Untersuchung

HD steht als Abkürzung für Hüftgelenkdysplasie.. Kurz zusammengefaßt geht es bei dieser Untersuchung um die Beurteilung der Hüfte. Die Untersuchung darf frühestens in einem Alter von 12 Monaten erfolgen und wird unter Vollnarkose durchgeführt. Hierzu werden Röntgenaufnahmen gemacht, die von einem unabhängigen Gutachter ausgewertet werden. Am Ende der Auswertung gibt es ein Ergebnis, mit dem der Hund zur Zucht eingesetzt werden darf oder nicht. Mit einer A- und B-Hüfte ist die Voraussetzung zur Zucht zumindest in diesem Punkt erfüllt.

Dilute-Untersuchung

Hierbei handelt es sich um einen Gentest, der als Ergebnis drei unterschiedliche Typen haben kann. DD steht für: kein Anlageträger, dD steht für: Anlageträger und dd steht für Merkmalsträger. Dieser Test wird in einem Labor durchgeführt, man sendet dazu Bürsten mit einem Backenabstrich ein oder Blut. Das Dilute-Gen ist für die Intensität der Fellfarbe verantwortlich. Bei der Verpaarung zweier Elterntiere sind zwei Kombinationen möglich: kein Anlageträger x kein Anlageträger oder kein Anlageträger x Anlageträger. Verpaart man zwei Anlageträger miteinander, können nicht nur schwarz/rote und rote Welpen fallen, sondern auch blaue oder isabellfarbene Welpen. Die blaue Farbe ist eine Aufhellung der schwarz/roten Farbe und die isabell-Farbe ist die Aufhellung der roten Farbe. Da man sicher weiß, das blaue Hunde im Alter Probleme mit dem Fell und der Haut haben, sind solche Verpaarungen nicht erlaubt.

Augen-Untersuchung (AU)

Ab dem 01. Januar 2019 ist die Augenuntersuchung für den deutschen Pinscher wieder eine Pflichtuntersuchung. Ich habe meine Hunde auch schon untersuchen lassen, als es noch keine Pflicht war.

Die Untersuchung erfolgt im Hinblick auf "wahrscheinlich erblich bedingte Augenerkarnkungen". So eine Untersuchung dauert insgesamt betrachtet ca. eine Stunde. Die Augen werden zuerst gründlich untersucht, danach bekommt der Hund Augentropfen zur Weitstellung der Pupillen. Nach einer Wartezeit von ca. 20 Minuten erfolgt dann die zweite gründliche Untersuchung der Augen mittels diverser Gerätschaften. Gemäß der PSK-Zuchtordnung sind folgende Ärzte als Untersucher anerkannt: DOK-Ärzte (das sind Ärzte, die sich dem Dortmunder Kreis- der Gesellschaft für Diagnostik genetisch bedingter Augenerkrankungen angeschlossen haben) und gleichwertig qualifizierte Fachtierärzte für Augenheilkunde, sowie ECVO-Tierärzte.

zertifiziertes DNA-Profil

Für alle Verpaarungen ab dem 01.01.2019 ist für beide Elterntiere ein DNA-Profil vorzulegen. Die DNA der Welpen wird dann mit der der Elterntiere abgeglichen. So ist sicher gestellt, dass Mutter und Vater der Welpen dies auch wirklich sind.

Freiwillige Untersuchungen (Gen-Tests)

 

Die Liste der freiwilligen Untersuchungen ist lang. Es gibt Untersuchungen, die durchaus sinnvoll sind, die ich bei meinen Zuchthunden auch nutze.

Außerdem lasse ich in Abständen ein Blutbild machen und die Schilddrüsenwerte werden auch überprüft.

 

vWD-Untersuchung

vWD steht für von Willebrand Disease und ist ebenfalls ein Gentest, der von einem Labor durchgeführt wird. Auch hier kann man als Probenmaterial einen Backenabstrich oder Blut einsenden. Der Test unterteilt in Anlageträger, kein Anlageträger und Merkmalsträger. Die von Willebrand Disease-Erkrankung ist eine Bluterkrankheit und zählt zu den häufigsten vererbten Blutgerinnungsstörungen. Der deutsche Pinscher wird auf vWD Typ 1 untersucht. Es gibt auch noch die Typen 2 und 3, die dann auf andere Rassen zutreffen.

A-Lokus

Auch hierbei handelt es sich um einen Gentest. Um es kurz und verständlich zu erklären, nutze ich ein Beispiel: Ein roter deutscher Pinscher mit der Kombination ay/ay wird mit einer schwarz/roten Hündin verpaart. Alle Welpen aus diesem Wurf werden die Farbe rot haben. ay steht über at, man könnte auch sagen es ist dominant. Trägt ein roter Pinscher die Kombination ay/at, dann würden aus der oben genannten Verpaarung auch schwarz/rote Welpen entstehen. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, rote Pinscher, die zur Zucht eingesetzt werden, vorab auf das A-Lokus zu testen. So kann der Züchter einschätzen, welche Farben zu erwarten sind. Unsere Senta trägt die Kombination ay/at, d.h. sie kann auch schwarz/rote Welpen bekommen. Unser erster Rüde Quester hatte die Kombination ay/ay. Wäre er also der Vater und Senta die Mutter, würden nur rote Welpen zur Welt kommen.

B-Lokus

Bei der Untersuchung auf den B-Lokus handelt es sich ausschließlich um eine Farbuntersuchung. Die Schoko-Farbe (braun mit roten Abzeichen, auch bekannt von den braunen Dobermännern) ist eine gesunde Farbe, aber leider nicht im FCI-Standard hinterlegt.

Verpaart man zwei Anlageträger miteinander, so können Schoko/tan Pinscher fallen. Da diese Welpen gemäß des durch den PSK festgelegten Rassestandards eine sogenannte "Fehlfarbe" tragen, können sie nicht zur Zucht eingesetzt werden.

Questies

 

 

 

 

 aktualisiert am: 17.10.2020